Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Eräkeskus-Arrangement
interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
1.Vertragsabschluss
1.1.
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Eräkeskus ein Vertrag zustande. Von
diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
(einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie
und Eräkeskus wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden
Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.2
Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Basisangebot: Sonderwünsche werden
nur Vertragsinhalt, wenn sie von Eräkeskus vorbehaltlos akzeptiert und
schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und
Zahlungsbedingungen
2.1
Preis: Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem
Internet-Angebot (www.nature-trail.com) oder der speziell auf Ihre Wünsche
ausgearbeiteten Offerte. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich alle
Preise pro Person in Euro.
2.2
Anzahlung und Restzahlung: Der gesamte Reisepreis muss spätestens 7 Tage
vor Antritt des Arrangements bei Eräkeskus eintreffen. Davon abweichende
Zahlungskonditionen sind nur nach Absprache möglich. Trifft Ihre Zahlung
nicht fristgerecht ein, so kann Eräkeskus die gebuchten Leistungen
verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.2 geltend machen.
2.3
Kurzfristige Buchung: Buchen Sie Ihre Reise weniger als 7 Tage vor
Abreise, so ist der gesamte Reisepreis bei Ankunft in Eräkeskus in bar zu
begleichen.
2.4
Preiserhöhung: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von uns
veröffentlichten Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche
Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
-
der
nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der
Treibstoffzuschläge)
-
neu
eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
-
Wechselkursänderungen
-
staatlich
verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Falls Eräkeskus die angegeben Preise aus den oben genannten
Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3
Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%
des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen
nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Eräkeskus wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten
Reisepreis zurückerstatten. Sie können aber stattdessen auch eine andere,
von Eräkeskus vorgeschlagene, Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen
eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen
ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir
Ihnen selbstverständlich zurück.
Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine
Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen
sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.
3.
Rücktrittsbedingungen und Änderungen
3.1
Mitteilung an Eräkeskus: Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder
eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie
dies schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der erfolgten
Annullation.
3.2
Annullierungskosten: Soweit bei der Programmausschreibung keine speziellen
Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, werden Ihnen nachfolgende
Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet
-
60 – 31
Tage 10%
-
30 – 16
Tage 50%
-
15 - 2 Tage
80%
-
1 Tag und
Fernbleiben ohne Abmeldung („no-show") 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder
Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Eräkeskus. Bei
Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag
massgebend.
3.3
Annullierungskostenversicherung: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Annullierungskosten-Versicherung.
Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines/einer Versicherten, einer
sehr nahestehenden Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte) sowie
bei bedeutender Beschädigung des Eigentums werden die dem
Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Annullierungskosten für die
gebuchten Leistungen (Ziff. 3.2.) vergütet. Massgebend für die
Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der
Versicherungsgesellschaft.
Ihre Buchung bei Eräkeskus beinhaltet keinerlei
Versicherungen!
3.4
Ersatzperson: Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Eräkeskus
bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese
Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter
den gleichen Bedingungen anzutreten, die sie mit uns vereinbart haben. Sie
hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa,
Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine
gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Die allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B teurere Zimmerkategorie) sind
durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson
haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden
Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem
der obengenannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt
Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3.2).
4. Haftung
4.1
Allgemein
Eräkeskus vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz
zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, an
Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an
der Minderleistung ein Verschulden trifft.
4.2
Haftungsbeschränkung: Enthalten internationale Abkommen oder nationale
Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger
Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Eräkeskus.
Insoweit haftet Eräkeskus nur in Rahmen dieser internationalen Abkommen
oder nationalen Gesetze.
4.3
Haftungsausschlüsse: Eräkeskus haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder
die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen
usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
-
auf
Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
-
auf
unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen beteiligt ist
-
auf höhere
Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Eräkeskus oder ein kooperierender
Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder
abwenden konnte
-
schlechte
Wetterverhältnisse. Insbesondere gelten schlechte oder ungenügende
Schnee-Verhältnisse, welche eine Durchführung der normalen Tour-Abläufe
nicht erlauben, nicht als Reise-Rücktrittsgrund! In diesen Fällen
versuchen wir, alternative Streckenführungen oder Übernachtungshütten zu
finden, oder bieten Alternativ-Programme an. In diesem Fall erhalten Sie
die Differenz zwischen Schlittenhunde-Aktivitäten und angebotenen
Alternativ-Programmen rückerstattet.
4.4
Personenschäden: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während
der Reise übernimmt Eräkeskus die Haftung nur, sofern diese Schäden von
Eräkeskus oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft
verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und
nationalen Gesetze (siehe Ziff. 4.2).
4.5
Sach- und Vermögensschäden: Bei Sach- und Vermögensschäden, die während
der Reise mit Eräkeskus entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns,
oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last
fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis
und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls
tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und
nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).
Der Gast haftet
für die ordnungsgemäße Rückgabe der ihm für die jeweilige Tour
überlassenen Ausrüstungsgegenstände. Bei einem etwaigen Schaden
beziehungsweise Verlust an der übernommenen Ausrüstung, der aus
unsachgemäßem Gebrauch der
Ausrüstung durch
den Tourengast resultiert, haftet der Gast vollumfänglich für die
Reparatur-Kosten bzw. Anschaffung von Ersatz-Ausrüstung. Ausgenommen
hiervon sind Beschädigungen, die sich eindeutig auf Materialfehler oder
auf normale Abnutzung zurückführen lassen. Diese Ausnahmen stehen im
Ermessen von Eräkeskus.
4.6
Versicherung: Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, für einen ergänzenden
Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit,
Privat-Haftpflicht, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw.
5.
Beanstandungen
5.1
Mängel der Reise: Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen
haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich
Eräkeskus bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die
spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in
den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
5.2
Anmeldung von Forderungen: Ihre Beanstandungen müssen Sie bis spätestens
30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich
einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder
Schadenersatzanspruch.
6.
Programmänderungen
6.1
Eräkeskus behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne
vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die
Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von
Dritten, für die Eräkeskus nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche
Änderungen zu informieren.
6.2
Minderwert der Reise: Muss Eräkeskus eine von Ihnen bereits angetretene
Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Eräkeskus eine
Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir nach
Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.
7.
Nichtdurchführung einer Reise
7.1
Eräkeskus ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen
oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden
Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff. 3.2 verrechnet.
7.2
Mindestteilnehmerzahl: Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als
die in der Eräkeskus-Veröffentlichung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl,
so kann die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn
von uns abgesagt werden. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
7.3
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder
Streiks können Eräkeskus zwingen, die Reise abzusagen. In einem solchen
Fall bemühen wir uns, Sie so rasch als möglich zu orientieren. Sie haben
Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen
sind ausgeschlossen.
8. Einreise-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
8.1
Für BürgerInnen der Schweiz, des Fürstentums Liechtenstein und des
EU-Raumes gelten momentan folgende Pass- und Visabestimmungen für die
Einreise nach Finnland: gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte.
Keine Impfvorschriften.
Bürger
anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über
die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
8.2
Verantwortung für Einhaltung: Die Reisenden sind selber für die Einhaltung
der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich
tragen. Eräkeskus macht Sie darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu
übernehmen sind.
9. Verantwortlicher Reiseveranstalter
Nurmijärven Luonto- ja Eräkeskus Oy
Eräkeskus Wilderness Lodge
& Huskyfarm
Alakylä 15
FIN-81970 Jongunjoki
Tel 00358 40
865 46 68
Mail info(at)nature-trail.com
10.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eräkeskus ist
finnisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
ist Joensuu/Finnland.
Stand Mai 2011
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