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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen
uns, dass Sie sich für ein
Eräkeskus Wilderness
Lodge-Arrangement
interessieren und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder
persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Eräkeskus Wilderness Lodge
Ltd ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich der Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen) für Sie und Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd wirksam. Wir
möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu
lesen.
1.2 Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Basisangebot: Sonderwünsche
werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd
vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und
Zahlungsbedingungen
2.1 Preis
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem
Internet-Angebot (www.nature-trail.com) oder der speziell auf Ihre Wünsche
ausgearbeiteten Offerte. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich alle
Preise pro Person in Euro.
2.2 Anzahlung und Restzahlung
Der gesamte Reisepreis muss 14 Tage vor Antritt des Arrangements bei
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd eintreffen. Davon abweichende
Zahlungskonditionen sind nur nach Absprache mit Eräkeskus Wilderness Lodge
Ltd möglich. Trifft Ihre Zahlung nicht fristgerecht ein, so kann
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd die gebuchten Leistungen verweigern und die
Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.3 geltend machen.
2.3 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 14 Tage vor Abreise, so ist der gesamte
Reisepreis bei Erhalt der Rechnung umgehend zu bezahlen und ein
Zahlungsnachweis an Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd zu faxen.
2.4 Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von uns veröffentlichten Preise
nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich
ergeben aus:
-
der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten
(einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
-
neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder
Gebühren
-
Wechselkursänderungen
-
staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Falls Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd die angegeben Preise aus den oben
genannten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis
spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb
von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten.
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd wird Ihnen in diesem Fall den bereits
bezahlten Reisepreis zurückerstatten. Sie können aber stattdessen auch
eine andere, von Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd vorgeschlagene,
Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den
Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und
der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück.
Die oben genannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine Programmänderung
bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer
Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.
3.
Rücktrittsbedingungen und Änderungen
3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung
Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle
persönlich oder schriftlich mitteilen. Sie tragen die Beweispflicht der
erfolgten Annullation.
3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben für Annullierungen, Änderungen und Umbuchungen eine
Bearbeitungsgebühr von
€
60.- pro Person, jedoch maximal
€
120.– pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und faxgebühren.
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige
Annullierungskostenversicherung gedeckt. Nach Beginn der
Annullierungsfristen gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Ziff. 3.3.
3.3 Annullierungskosten
Soweit bei der Programmausschreibung keine speziellen
Annullierungsbestimmungen abgedruckt sind, werden Ihnen nachfolgende
Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das
Eintreffen Ihrer Erklärung bei Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd. Bei
Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag
massgebend.
3.4 Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
Bei schwerer Krankheit, Unfall oder Tod eines/einer Versicherten, einer
sehr nahestehenden Person (z.B. Ehegatte, Eltern, nahe Verwandte) sowie
bei bedeutender Beschädigung des Eigentums werden die dem
Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Annullierungskosten für die
gebuchten Leistungen (Ziff. 3.3.) vergütet. Massgebend für die
Zahlungspflicht sind die detaillierten Bestimmungen der
Versicherungsgesellschaft.
Ihre Buchung bei Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd beinhaltet keinerlei
Versicherungen!
3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist Eräkeskus Wilderness Lodge
Ltd bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese
Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter
den gleichen Bedingungen anzutreten, die sie mit uns vereinbart haben. Sie
hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen (Pass, Visa,
Impfvorschriften) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine
gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Bei Reisen nach Russisch-Karelien kann aufgrund der besonderen
Einreisebstimmungen eine Umbuchung nur bis 1 Monat vor Reiseantritt
vorgenommen werden.
Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten (z.B
teurere Zimmerkategorie) sind durch Sie und die Ersatzperson zu
übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung
des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die
Ersatzperson zu spät oder ist ihr aus einem der obengenannten Gründe die
Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als
Annullierung (Ziff. 3.3).
4. Haftung
4.1. Allgemein
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd vergütet Ihnen bei nachweislichen
Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen,
soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war,
an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns
an der Minderleistung ein Verschulden trifft.
4.2 Haftungsbeschränkung
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen
bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten
diese Beschränkungen zu Gunsten von Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd.
Insoweit haftet Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd nur in Rahmen dieser
internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze.
4.3 Haftungsausschlüsse
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder
die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (dazu gehören auch Verspätungen
usw.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
-
auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
-
auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines
Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
nicht beteiligt ist
-
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd oder ein kooperierender Leistungsträger
trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte
-
schlechte Wetterverhältnisse > insbesondere gelten
hier schlechte oder ungenuegende Schnee-Verhältnisse, welche eine
Durchfuehrung der normalen Tour-Abläufe nicht erlauben, nicht als
Annullationsgrund! In diesen Fällen versuchen wir, alternative
Streckenfuehrungen oder Uebernachtungshuetten zu finden, oder bieten
Alternativ-Programme an und erstatten in diesem Fall die Differenz
zwischen Schlittenhunde-Aktivitäten und angebotenen
Alternativ-Programmen.
4.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise
übernimmt Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd die Haftung nur, sofern diese
Schäden von Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd oder einem von uns beauftragten
Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben
internationalen Abkommen und nationalen Gesetze (siehe Ziff. 4.2).
4.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Eräkeskus
Wilderness Lodge Ltd entstehen, übernehmen wir die Haftung, falls uns,
oder einem von uns beauftragten Unternehmen, ein Verschulden zur Last
fällt. Die Haftung bleibt jedoch auf höchstens den bezahlten Reisepreis
und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Vorbehalten bleiben allenfalls
tiefere Haftungslimiten, die sich aus internationalen Abkommen und
nationalen Gesetzen ergeben (siehe Ziff. 4.2).
4.6 Versicherung
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden
Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck,
Extra-Rückreise usw.
5. Beanstandungen
5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen
Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich Eräkeskus Wilderness
Lodge Ltd bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die
spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in
den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
5.2 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen müssen Sie bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese
Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.
6. Programmänderungen
6.1 Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd behält sich auch in Ihrem Interesse
vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu
ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich
der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche
Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die Eräkeskus Wilderness
Lodge Ltd nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich
bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu
informieren.
6.2 Minderwert der Reise
Muss Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd eine von Ihnen bereits angetretene
Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Eräkeskus Wilderness
Lodge Ltd eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt,
für die wir nach Ziff. 6.1 nicht einzustehen haben.
7. Nichtdurchführung
einer Reise
7.1 Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd ist berechtigt, die Reise abzusagen,
wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass
geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungskosten analog Ziff.
3.3 verrechnet.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die in der
Programmveröffentlichung
vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 22
Tage vor dem festgelegten Reisebeginn von uns abgesagt werden. Sie haben
Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende Forderungen
sind ausgeschlossen.
7.3 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd zwingen, die Reise abzusagen. In einem
solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch als möglich zu orientieren. Sie
haben Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehende
Forderungen sind ausgeschlossen.
8. Einreise-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften
8.1 Für Bürgerinnen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gelten
momentan die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
Die Bürger
anderer Staaten sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat über
die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
8.2 Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie
alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd
macht Sie darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung ev. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu
übernehmen sind.
9. Verantwortlicher
Reiseveranstalter
Eräkeskus Wilderness Lodge Ltd
Alakylä 15
FIN-81970 Jongunjoki
Tel. ++358 40 865 46 68
10. Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Eräkeskus Wilderness Lodge
Ltd ist finnisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten
ist Joensuu/Finnland.
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